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Informationen für unsere Kundinnen und Kunden

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Grundlagen der Zusammenarbeit mit Räumprofi Sari. Welche Arbeiten wir für Sie ausführen, zu welchem Preis und an welchem Termin, halten wir in Ihrer Offerte oder Auftragsbestätigung fest.

Auf dieser Seite

  1. 1. Vertragspartner und Geltungsbereich
  2. 2. Offerte und Vertragsabschluss
  3. 3. Vereinbarte Arbeiten und Änderungen
  4. 4. Preise und Fixpreis
  5. 5. Zugang und Vorbereitung
  6. 6. Berechtigung und persönliche Gegenstände
  7. 7. Entsorgung, Wiederverwendung und Wertanrechnung
  8. 8. Übergabe nach einer Räumung
  9. 9. Reinigung und vereinbarte Abnahmegarantie
  10. 10. Transportleistungen
  11. 11. Termine und unvorhergesehene Hindernisse
  12. 12. Terminverschiebung und Annulation
  13. 13. Rechnung und Zahlung
  14. 14. Beanstandungen und Haftung
  15. 15. Datenschutz
  16. 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Ihr Vertragspartner ist Räumprofi Sari, Inhaber Orhan Sari, Langegasse 56a, 4104 Oberwil BL, Schweiz. Sie erreichen uns unter 079 894 43 91 oder info@raeumprofi.ch.

Diese AGB gelten für die vereinbarten Räumungs-, Entsorgungs-, Reinigungs- und Transportleistungen sowie die dazugehörigen Nebenarbeiten in der Schweiz. Sie richten sich an private und geschäftliche Auftraggeber.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurden, sie einsehen konnten und ihrer Einbeziehung zugestimmt haben. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Die Vermietung eines Fahrzeugs ohne Fahrer wird mit einer gesonderten Mietvereinbarung geregelt. Diese AGB ersetzen keine Fahrzeugmietbedingungen.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Eine Kontaktaufnahme, die Zusendung von Fotos oder eine Anfrage über das Kontaktformular ist noch keine verbindliche Beauftragung.

Unsere Offerte beschreibt den vorgesehenen Leistungsumfang und den Preis. Eine ausdrücklich genannte Annahmefrist ist massgeblich. Enthält die Offerte einen Vorbehalt oder ist sie als unverbindlich bezeichnet, kommt der Vertrag erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Eine verbindliche Offerte können Sie innerhalb ihrer Gültigkeit durch Ihre Zustimmung annehmen.

Die Beauftragung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen. Zur eindeutigen Dokumentation sollen Leistungsumfang, Preis, Termin und Änderungen in einer lesbaren Nachricht oder einem Dokument festgehalten werden.

Für den Auftrag gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Änderung auf unserer Website verändert bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.

3. Vereinbarte Arbeiten und Änderungen

Wir führen die Arbeiten aus, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart sind. Dazu gehören die bezeichneten Räume, Flächen, Gegenstände und die ausdrücklich enthaltenen Nebenleistungen.

Zusätzliche Räume, grössere als vereinbarte Mengen, weitere Demontagen oder andere nachträglich gewünschte Arbeiten erweitern den Auftrag nur nach entsprechender Absprache. Wir erläutern Ihnen vor der Ausführung, welche Zusatzkosten entstehen oder nach welcher Grundlage diese berechnet werden. Anschliessend entscheiden Sie über die Ergänzung des Auftrags.

Stellen wir vor Ort Umstände fest, die eine sichere oder vereinbarungsgemässe Ausführung infrage stellen, informieren wir Sie. Bis zur Klärung können die betroffenen Arbeiten unterbrochen werden. Notwendige Massnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.

Wir können geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen oder Drittunternehmen einsetzen. Unsere vertraglichen Pflichten und die gesetzliche Verantwortlichkeit bleiben dadurch bestehen.

4. Preise und Fixpreis

Die vereinbarten Preise werden in CHF angegeben. Aus der Offerte geht hervor, welche Arbeiten, Transport- und Entsorgungskosten enthalten sind und ob beziehungsweise in welcher Höhe Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Ein vereinbarter Fixpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang. Dass die vereinbarten Arbeiten für uns mehr Zeit oder Aufwand verursachen als kalkuliert, führt für sich allein zu keinem Preisaufschlag.

Eine Änderung des Leistungsumfangs und deren Vergütung vereinbaren wir vor der Ausführung. Gesetzliche Regelungen zu ausserordentlichen Umständen bleiben vorbehalten. Daraus folgt kein allgemeines Recht, einen Fixpreis einseitig zu erhöhen.

Bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand sind die vereinbarten Ansätze und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten massgeblich. Eine unverbindliche Kostenschätzung wird als solche bezeichnet.

5. Zugang und Vorbereitung

Bitte informieren Sie uns vor der Offertstellung über Umstände, die für den Einsatz wesentlich sind. Dazu gehören insbesondere Stockwerk, Lift, Zufahrt, Tragewege, verfügbare Ladeflächen und bekannte Besonderheiten des Objekts.

Zum vereinbarten Termin müssen die zu bearbeitenden Bereiche zugänglich sein. Schlüsselübergabe, erforderliche Bewilligungen, die Nutzung eines Lifts sowie gegebenenfalls benötigte Wasser- und Stromanschlüsse sprechen wir rechtzeitig mit Ihnen ab.

Bekannte Gefahrstoffe, Sonderabfälle, Schädlingsbefall oder andere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken müssen uns vor Arbeitsbeginn mitgeteilt werden. Arbeiten, für die besondere Fachkenntnisse oder Bewilligungen erforderlich sind, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und im rechtlich zulässigen Rahmen enthalten.

Kann der Einsatz wegen eines Umstands in Ihrem Verantwortungsbereich nicht wie vereinbart stattfinden, informieren wir Sie und suchen eine praktikable Lösung. Ein Ersatz von Wartezeiten, zusätzlichen Fahrten oder anderen Kosten setzt eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage voraus. Den entstandenen Mehraufwand weisen wir nachvollziehbar aus.

6. Berechtigung und persönliche Gegenstände

Sie dürfen einen Räumungs- oder Entsorgungsauftrag nur für Gegenstände und Bereiche erteilen, über die Sie verfügen dürfen oder für die Sie entsprechend bevollmächtigt sind. Handeln Sie für andere Personen, eine Erbengemeinschaft oder eine Organisation, teilen Sie uns mit, in wessen Namen Sie den Auftrag erteilen.

Bei unklaren Eigentumsverhältnissen oder widersprüchlichen Anweisungen klären wir die Berechtigung, bevor die betroffenen Gegenstände entfernt oder entsorgt werden. Eine Kontaktperson ist nicht allein aufgrund ihrer Erreichbarkeit zur Verfügung über fremdes Eigentum berechtigt.

Gegenstände, die erhalten bleiben sollen, müssen vor Arbeitsbeginn eindeutig bezeichnet und möglichst getrennt aufbewahrt werden. Das betrifft insbesondere Bargeld, Schmuck, Unterlagen, Schlüssel, Datenträger und Erinnerungsstücke. Besondere Wünsche zur Sicherung oder Suche werden im Leistungsumfang festgehalten.

Eine systematische Durchsuchung sämtlicher Möbel, Behälter, Taschen oder Unterlagen ist nur enthalten, wenn sie vereinbart wurde. Werden bei den Arbeiten erkennbar persönliche Dokumente oder Wertgegenstände gefunden, legen wir diese beiseite und stimmen das weitere Vorgehen mit der berechtigten Person ab.

Für Folgen fehlender Berechtigung, unrichtiger Angaben oder einer verletzten Mitwirkungspflicht gelten die gesetzlichen Regeln. Ein pauschaler Ausschluss unserer eigenen Verantwortlichkeit ist damit nicht verbunden.

7. Entsorgung, Wiederverwendung und Wertanrechnung

Wir führen die vereinbarte Entsorgung nach den anwendbaren Vorschriften durch. Sonderabfälle und Materialien mit besonderen Anforderungen sind nur eingeschlossen, wenn ihre Übernahme ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

Entsorgungsnachweise stellen wir zur Verfügung, soweit sie gesetzlich erforderlich oder Bestandteil des Auftrags sind.

Wenn Gegenstände weiterverwendet, weitergegeben oder übernommen werden sollen, stimmen wir dies mit Ihnen ab. Eine Räumung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Gegenstände unentgeltlich in unser Eigentum übergehen.

Eine Wertanrechnung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die betroffenen Gegenstände und der angerechnete Betrag werden in der Offerte oder einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten. Ohne solche Vereinbarung ist weder ein bestimmter Wiederverkaufswert noch eine spätere Auszahlung zugesagt.

8. Übergabe nach einer Räumung

Welche Bereiche vollständig geräumt werden und welche Gegenstände verbleiben, ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag.

Ist eine besenreine Übergabe vereinbart, entfernen wir nach der Räumung lose Verschmutzungen durch Fegen oder Saugen der zugänglichen Bodenflächen. Eine gründliche Nassreinigung, Fensterreinigung oder Umzugsreinigung ist darin nur enthalten, wenn sie zusätzlich vereinbart wurde.

Schlüsselrückgabe, Übergabetermin und eine allfällige Vertretung durch eine Drittperson stimmen wir mit Ihnen ab.

9. Reinigung und vereinbarte Abnahmegarantie

Bei Reinigungsarbeiten sind die in der Offerte bezeichneten Räume, Flächen und Arbeiten massgeblich. Eine Abnahmegarantie gilt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Im Rahmen dieser Garantie beheben wir berechtigte Beanstandungen an den vereinbarten Reinigungsarbeiten durch eine Nachreinigung ohne zusätzliche Reinigungskosten. Bitte teilen Sie uns den Abnahmetermin rechtzeitig mit und ermöglichen Sie den Zugang zu den betroffenen Bereichen.

Die Garantie betrifft die Reinigungsqualität. Sie umfasst keine Reparatur vorhandener Schäden, keine zusätzliche Reinigung nach erneuter Nutzung und keine Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs. Eine Nachreinigung kann deshalb beispielsweise keine beschädigte Oberfläche oder normale Abnutzung beseitigen.

Über erkennbare Einschränkungen und zusätzlich erforderliche Arbeiten informieren wir Sie. Gesetzliche Mängelrechte bleiben neben einer vereinbarten Abnahmegarantie bestehen.

10. Transportleistungen

Bei Transporten halten wir insbesondere die zu transportierenden Gegenstände, Abhol- und Zieladresse sowie vereinbarte Trage-, Verpackungs- oder Montagearbeiten fest.

Bitte weisen Sie uns vorab auf empfindliche, besonders schwere oder hochwertige Gegenstände und bekannte Schäden hin. Welche Verpackung und Vorbereitung erforderlich sind und wer diese übernimmt, wird vor dem Transport abgestimmt.

Eine besondere Transportversicherung oder ein bestimmter Versicherungswert ist nur vereinbart, wenn dies ausdrücklich festgehalten wurde. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unabhängig.

11. Termine und unvorhergesehene Hindernisse

Bestätigte Termine sind verbindlich. Zeichnet sich eine Verspätung oder ein Hindernis ab, informieren sich die Parteien möglichst früh und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Kann ein Termin wegen eines nicht zu vertretenden Ereignisses nicht eingehalten werden, prüfen wir gemeinsam eine Anpassung oder einen Ersatztermin. Ob eine Leistungspflicht entfällt, ein Rücktritt möglich ist oder Ansprüche entstehen, richtet sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht.

12. Terminverschiebung und Annulation

Pläne können sich ändern. Bitte melden Sie sich möglichst früh, wenn Sie einen Termin verschieben oder einen Auftrag absagen möchten. Wir suchen mit Ihnen eine faire Lösung und prüfen nach Möglichkeit einen passenden Ersatztermin.

Reguläre Aufträge: Bei einer Absage mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn berechnen wir keine Stornokosten. Bei einer Absage innerhalb der letzten 48 Stunden können Kosten nach den folgenden Regeln anfallen.

Kurzfristig gebuchte Aufträge: Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und dem Arbeitsbeginn weniger als 48 Stunden, ist die Absage bis spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn kostenlos. Bei einer späteren Absage können Kosten nach den folgenden Regeln anfallen. Wird ein Auftrag erst innerhalb dieser letzten 24 Stunden gebucht, weisen wir vor Ihrer Zusage ausdrücklich auf die mögliche Kostenfolge einer Absage hin.

Eine kurzfristige Absage führt nicht automatisch zur Verrechnung des gesamten Auftragspreises. Berücksichtigt werden bereits ausgeführte Arbeiten sowie nachweisbare Kosten und besondere Nachteile, die wegen der Absage entstehen und nicht mehr vermieden werden können, soweit dafür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht. Dazu können beispielsweise bereits disponierte Mitarbeitende, reservierte Geräte oder nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter gehören. Ersparte Aufwendungen, Rückerstattungen und eine mögliche anderweitige Auslastung rechnen wir an.

Wenn für einen Auftrag ein bestimmter Stornobetrag oder eine Berechnungsgrundlage vorgesehen ist, halten wir dies vor der Beauftragung in der Offerte oder Auftragsbestätigung fest. Eine solche Vereinbarung wird nur im rechtlich zulässigen Umfang angewendet und darf zwingende Kündigungs- oder Rücktrittsrechte nicht einschränken. Sie können einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen. Einen zuvor nicht vereinbarten pauschalen Stornobetrag setzen wir nachträglich nicht einseitig fest.

Bei einem Ersatztermin können wir im Einzelfall auf eine Berechnung verzichten oder Kosten anrechnen, soweit sie dadurch vermieden werden. Eine allfällige Forderung erläutern wir nachvollziehbar. Bereits geleistete Zahlungen werden mit berechtigten Forderungen verrechnet; ein verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

13. Rechnung und Zahlung

Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei grösseren oder länger dauernden Aufträgen kann eine Akontozahlung vereinbart werden. Betrag und Fälligkeit halten wir vor der Beauftragung fest. Die Zahlung wird in der Schlussrechnung angerechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen. Ein gesetzlich geschuldeter Verzugszins kann verrechnet werden. Diese AGB legen keine zusätzlichen pauschalen Mahn- oder Inkassogebühren fest.

14. Beanstandungen und Haftung

Bitte prüfen Sie die ausgeführten Arbeiten und melden Sie erkennbare Mängel oder Schäden möglichst bei der Übergabe. Später entdeckte Mängel teilen Sie uns nach deren Entdeckung mit. Eine möglichst genaue Beschreibung und vorhandene Fotos helfen bei der Abklärung.

Für Prüfung, Mängelanzeige, Nachbesserung und weitere Ansprüche gelten die für den jeweiligen Vertrag anwendbaren gesetzlichen Regeln und Fristen.

Bitte geben Sie uns Gelegenheit, eine Beanstandung zu prüfen und eine erforderliche Nachbesserung abzustimmen. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Dringlichkeit oder unzumutbarer Nachbesserung, werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Unsere Haftung sowie die Verantwortlichkeit für eingesetzte Mitarbeitende, Hilfspersonen und Drittunternehmen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein bestehender Schaden, die Beschaffenheit eines Gegenstands oder eine Mitverursachung wird im Rahmen dieser Regeln berücksichtigt.

15. Datenschutz

Wie wir Personendaten bei Anfragen und der Abwicklung von Aufträgen bearbeiten, erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.

Die Beauftragung enthält keine pauschale Einwilligung zur Veröffentlichung von Namen, Wohnungsbildern, Dokumenten oder anderen personenbezogenen Inhalten für Werbung und Referenzen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende Vorschriften, die im konkreten Fall anwendbar sind, bleiben vorbehalten.

Für Konsumentenverträge gelten die gesetzlich geschützten Gerichtsstände. Für andere Verträge wird, soweit zulässig, der Gerichtsstand am Geschäftssitz von Räumprofi Sari vereinbart. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten gehen dieser Vereinbarung vor.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bestimmen sich die Folgen nach dem anwendbaren Recht. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Räumprofi Sari

Räumprofi aus Oberwil BL übernimmt Räumungen, Entsorgungen, Umzugsreinigungen und Kleintransporte für Privatpersonen, Verwaltungen und Unternehmen in Basel und Umgebung. Wir beraten Sie persönlich, vereinbaren den Fixpreis im Voraus und führen die Arbeiten diskret, sorgfältig und termingerecht aus.

Infos & Kontakt

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