Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Räumprofi Sari und seinen Kunden.
Stand: 01.04.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von Räumprofi Sari in der Schweiz, unabhängig von Art, Umfang oder Bezeichnung der jeweiligen Dienstleistung.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Räumung, Entrümpelung, Entsorgung, Recycling, Reinigung, Transporte sowie damit zusammenhängende Neben- und Zusatzleistungen.
Die AGB gelten für Leistungen gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Verwaltungen, Erbengemeinschaften und sonstigen Auftraggebern.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder als Fixpreis-Offerte bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte schriftlich, elektronisch, mündlich oder konkludent annimmt und der Auftrag durch Räumprofi Sari bestätigt oder ausgeführt wird.
Fixpreis-Offerten gelten ausschliesslich für den in der Offerte beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden vorgängig besprochen und zusätzlich verrechnet.
3. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Offerte oder Auftragsbestätigung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich enthalten sind oder aufgrund zusätzlicher Umstände notwendig werden, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
Als Zusatz- oder Mehraufwand gelten insbesondere:
- grössere Mengen als ursprünglich ersichtlich
- erschwerter Zugang
- fehlende Liftbenutzung
- längere Tragewege
- nicht gemeldete Sonderabfälle
- zusätzliche Demontagearbeiten
- Wartezeiten
- notwendige Zusatzfahrten
- zusätzliche Reinigungs- oder Entsorgungsarbeiten
Räumprofi Sari ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen oder Drittunternehmen beizuziehen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die Leistungserbringung ordnungsgemäss und ohne unnötige Verzögerung erfolgen kann.
Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass:
- der Zugang zur Liegenschaft oder zum Objekt rechtzeitig gewährleistet ist
- Schlüssel, Codes, Bewilligungen oder Ansprechpersonen rechtzeitig verfügbar sind
- Zufahrts-, Park- und Ladeflächen soweit möglich nutzbar sind
- persönliche Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger und Gegenstände mit besonderem ideellen Wert vor Arbeitsbeginn entfernt oder ausdrücklich bezeichnet wurden
- Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder gesetzlich regulierte Materialien vorgängig schriftlich gemeldet werden
Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder Mehraufwand infolge fehlender, verspäteter oder ungenügender Mitwirkung des Kunden können zusätzlich verrechnet werden.
5. Verfügungsberechtigung und Räumungsgut
Der Kunde bestätigt, dass er über die zu räumenden, zu transportierenden, zu entsorgenden oder zu reinigenden Gegenstände und Flächen verfügen darf oder vom Berechtigten entsprechend bevollmächtigt wurde.
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, umfasst der Auftrag keine Durchsuchung von Behältnissen, Möbeln, Taschen, Schubladen, Ordnern oder sonstigen Gegenständen nach Wertgegenständen, Dokumenten oder Bargeld.
Für Ansprüche Dritter aufgrund fehlender Berechtigung oder unzutreffender Angaben des Kunden haftet der Kunde. Er hält Räumprofi Sari im gesetzlich zulässigen Umfang von entsprechenden Drittansprüchen frei.
6. Entsorgung und Recycling
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und gemäss den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder besonders aufwändige Entsorgungen sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Entsorgungsnachweise werden nur geschuldet, wenn diese vorgängig vereinbart wurden oder gesetzlich erforderlich sind.
7. Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie
Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn sie in der Offerte ausdrücklich aufgeführt wurde.
Voraussetzung für eine Abnahmegarantie ist, dass sich das Objekt im vereinbarten Zustand befindet und keine nachträglichen Verschmutzungen, nicht gemeldeten Zusatzarbeiten oder ausserordentlichen Erschwernisse vorliegen.
Bei berechtigten Beanstandungen im Rahmen der vereinbarten Abnahme wird eine angemessene Nachreinigung im vereinbarten Umfang durchgeführt.
Von der Abnahmegarantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- nachträgliche Verschmutzungen
- bereits beschädigte oder mangelhafte Oberflächen
- nicht zugängliche Bereiche
- nicht vereinbarte Zusatzleistungen
- ausserordentliche Verschmutzungen, die vor Offertstellung nicht erkennbar waren
8. Termine, Zugang und Wartezeiten
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Einsatz wegen fehlendem Zugang, fehlender Schlüsselübergabe, blockierter Zufahrt, fehlender Mitwirkung oder aus vergleichbaren Gründen nicht oder nur verspätet durchgeführt werden, ist Räumprofi Sari berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand, Wartezeiten und allfällige Zusatzfahrten zu verrechnen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder separaten Vereinbarung festgelegten Preise.
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Räumprofi Sari ist berechtigt, bei grösseren, länger dauernden oder zeitlich gebundenen Aufträgen eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann der gesetzliche Verzugszins verrechnet werden.
10. Terminverschiebung und Annulation
Terminverschiebungen und Annulationen sind jederzeit möglich. Räumprofi Sari bemüht sich um eine faire und kulante Lösung.
Erfolgt eine Annulation oder kurzfristige Verschiebung ohne wichtigen Grund, kann Räumprofi Sari die bereits angefallenen, nicht vermeidbaren Kosten sowie einen angemessenen pauschalierten Unkostenbeitrag verrechnen.
Für Standardaufträge mit mehr als 48 Stunden zwischen Auftragsbestätigung und Leistungsbeginn gilt in der Regel folgende Orientierung:
- bis 5 Kalendertage vor dem Termin: kostenlos
- 4 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: bis 10 % der Auftragssumme
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin: bis 20 % der Auftragssumme
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: bis 30 % der Auftragssumme
Für Express-Aufträge mit weniger als 48 Stunden zwischen Auftragsbestätigung und Leistungsbeginn gilt in der Regel:
- bis 24 Stunden vor dem Termin: bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: bereits angefallene Fremdkosten sowie zusätzlich ein angemessener pauschalierter Unkostenbeitrag von bis zu 20 % der Auftragssumme
Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Entsorgung, Container, Drittunternehmen, Spezialtransporte oder reservierte Geräte, werden zusätzlich verrechnet.
Wird anstelle einer Annulation ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart, kann Räumprofi Sari ganz oder teilweise auf eine Verrechnung verzichten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich tieferer Aufwand entstanden ist.
11. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Kann eine Leistung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren Ereignissen, extremen Witterungsverhältnissen, Verkehrsstörungen, Ausfällen von Drittanbietern oder sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Räumprofi Sari nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich Fristen und Termine angemessen.
Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Abnahme, Beanstandungen und Mängel
Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst sofort, spätestens jedoch innert 5 Arbeitstagen nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen.
Bei Reinigungen mit vereinbarter Abnahmegarantie sind Beanstandungen grundsätzlich im Rahmen der Abnahme mitzuteilen.
Räumprofi Sari ist vor einer Minderung oder Ersatzvornahme eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, sofern eine Nachbesserung sachlich möglich und zumutbar ist.
13. Haftung
Räumprofi Sari haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Räumprofi Sari nur für direkte und typische Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden aus Betriebsunterbruch ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die vom Kunden trotz entsprechender Mitwirkungspflicht im Räumungsgut belassen wurden, insbesondere Bargeld, Schmuck, Urkunden, Sammlungen, Datenträger oder persönliche Erinnerungsstücke, sofern keine ausdrückliche schriftliche Spezialvereinbarung über deren Sicherung oder Suche getroffen wurde.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
14. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von Räumprofi Sari.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Räumprofi Sari.
