Wertanrechnung bei der Wohnungsauflösung: Was kommt infrage?
Manche Gegenstände einer Wohnung können noch weiterverwendet oder verkauft werden. Daraus kann sich bei einer Wohnungsauflösung eine Wertanrechnung ergeben. Ob sie möglich ist, muss jedoch am einzelnen Gegenstand geprüft werden. Ein hoher früherer Kaufpreis oder ein persönlicher Erinnerungswert allein sagt wenig darüber aus, ob eine Anrechnung infrage kommt.
Welche Informationen helfen bei der Prüfung?
Für eine erste Einschätzung sollten Gegenstände eindeutig erkennbar und möglichst gut beschrieben sein. Bei einem Möbelstück helfen beispielsweise Angaben zu Hersteller, Modell, Abmessungen, Material und Zustand. Zeigen Sie vorhandene Beschädigungen ebenso wie Etiketten oder Kennzeichnungen.
Bei einem Gerät sind die genaue Bezeichnung, vorhandenes Zubehör und Angaben zur Funktion nützlich. Schreiben Sie offen dazu, wenn Sie nicht wissen, ob etwas funktioniert. Sie müssen dafür keine riskanten oder aufwendigen Prüfungen durchführen.
Ein blosses Gesamtbild eines vollen Zimmers reicht für einzelne Stücke oft nicht aus. Detailbilder können die Prüfung erleichtern; alternativ lassen sich die Gegenstände bei einer Besichtigung ansehen.
Was kommt grundsätzlich infrage?
Eine Prüfung kann sich etwa bei gut erhaltenen Möbeln mit nachvollziehbarer Herkunft, bestimmten Sammlungsstücken oder brauchbaren Geräten anbieten. Daraus folgt noch keine Zusage: Zustand, Vollständigkeit und die Möglichkeit einer Weiterverwertung müssen zum jeweiligen Gegenstand passen.
Auch ein ordentliches, funktionsfähiges Stück führt nicht automatisch zu einer Gutschrift. Umgekehrt sollten Sie bei einem unbekannten Fund nicht vorschnell entscheiden. Legen Sie unklare Gegenstände zunächst separat und besprechen Sie sie vor der Räumung.
Behalten, selbst verkaufen oder anrechnen lassen?
Treffen Sie zuerst die persönliche Entscheidung: Möchten Sie das Stück behalten oder jemandem übergeben? Solche Gegenstände gehören nicht zur möglichen Anrechnung. Kennzeichnen Sie sie eindeutig.
Wenn Sie selbst verkaufen möchten, planen Sie Inserat, Rückfragen und Abholung ein. Vereinbaren Sie einen letzten Abholtermin vor der Räumung und einen Umgang mit unverkauften Stücken. Eine erhoffte Verkaufssumme ist noch kein verfügbarer Erlös.
Wie wird die Anrechnung festgehalten?
Bei der Wohnungsräumung durch Räumprofi ist eine Wertanrechnung nach Prüfung möglich. Lassen Sie in der schriftlichen Offerte festhalten, welche Gegenstände berücksichtigt werden und wie sich die Anrechnung auf den Preis auswirkt. Melden Sie Änderungen, wenn ein solches Stück vor dem Räumtag doch privat abgeholt wird.
Weiterführend: Alte Möbel verkaufen, weitergeben oder entsorgen.
Gegenstände zur Prüfung beschreiben
Nennen Sie im Formular den Ort der Wohnungsauflösung und die Gegenstände, die Sie prüfen lassen möchten. Hilfreich sind Hersteller, Zustand und vorhandene Kennzeichnungen. Ergänzen Sie den geplanten Räumungsumfang und Termin. Die Beurteilung erfolgt anhand ausreichender Angaben und Fotos oder bei einer kostenlosen Besichtigung.
