Besenrein oder Umzugsreinigung: Was braucht Ihre Wohnungsabgabe?
Ob Sie Ihre Wohnung besenrein oder gründlich gereinigt abgeben müssen, lässt sich nicht allein am Wort «Wohnungsabgabe» erkennen. Prüfen Sie zuerst die Reinigungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag. Klären Sie ungenaue Angaben mit der Verwaltung, bevor Sie eine vollständige Umzugsreinigung buchen.
Gerade in Basel und Baselland lohnt sich dieser Schritt: Der Mieterinnen- und Mieterverband beschreibt für die Nordwestschweiz sowohl Verträge mit besenreiner Rückgabe und Reinigungspauschale als auch Verträge, die eine gründliche Reinigung vorsehen. Aus dem Wohnort allein folgt deshalb kein einheitlicher Reinigungsumfang.
Zwei Vereinbarungen, die zusammenpassen müssen
Für Ihre Planung gibt es zwei verschiedene Fragen. Die erste lautet: In welchem Zustand soll die Wohnung an die Vermietung zurückgehen? Die zweite: Welche dieser Arbeiten beauftragen Sie bei einer Reinigungsfirma?
Eine Offerte kann die Reinigung der Fenster enthalten, obwohl diese bei Ihrer konkreten Abgabe gar nicht verlangt wird. Umgekehrt können Nebenräume fehlen, die Sie ebenfalls gereinigt übergeben sollen. Vergleichen Sie deshalb die Anforderungen der Abgabe mit dem angebotenen Umfang.
Auch eine Reinigungspauschale beantwortet nicht automatisch, welche Arbeiten Ihnen noch bleiben. Lassen Sie sich erklären, was die Pauschale abdeckt und welche Vorbereitung die Verwaltung erwartet.
Was bedeutet «besenrein» tatsächlich?
Bei einer Mietwohnungsabgabe bedeutet «besenrein» nicht zuverlässig, dass ein kurzer Durchgang mit dem Besen genügt. Das Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbandes erläutert den Nordwestschweizer Gebrauch und unterscheidet ihn unter anderem von der Abgabe vor einer umfassenden Sanierung. Dabei können die Erwartungen an Küche und Bad weiter gehen als an andere Räume.
Übernehmen Sie deshalb keine allgemeine Internetcheckliste ungeprüft als Vorgabe für Ihre Wohnung. Entscheidend für die Vorbereitung ist, welche Anforderungen in Ihrem konkreten Fall gelten. Bei widersprüchlichen Unterlagen hilft eine Klärung mit der Verwaltung; bei einer strittigen Forderung kann eine Mietrechtsberatung die Vereinbarung beurteilen.
Mit diesen vier Schritten klären Sie den Umfang
1. Die Unterlagen zusammenlegen
Suchen Sie die Reinigungsbestimmung im Mietvertrag, die Kündigungsbestätigung und eine allfällige Abgabeliste der Verwaltung heraus. Markieren Sie Begriffe wie «besenrein», «gründlich gereinigt», «Reinigungspauschale» und ausdrücklich genannte Nebenräume.
2. Raum für Raum nachfragen
Eine konkrete Frage ist hilfreicher als «Muss alles sauber sein?». Verwenden Sie für offene Punkte diese Übersicht:
| Bereich | Das sollten Sie klären |
|---|---|
| Küche und Geräte | Welche Arbeiten an Backofen, Kühlschrank, Schränken und Dampfabzug werden erwartet? |
| Bad und WC | Welche Reinigung und Entkalkung ist vereinbart? |
| Fenster und Storen | Gehören sie zur Abgabeanforderung oder zu einer anschliessenden Reinigung? |
| Böden und Einbauten | Welche Oberflächen und Schränke müssen bearbeitet werden? |
| Balkon, Keller und weitere Nebenräume | Welche Flächen gehören dazu und in welchem Zustand sollen sie sein? |
Die Tabelle dient zur Klärung. Sie erklärt die aufgeführten Arbeiten nicht pauschal zur Pflicht.
3. Geplante Bauarbeiten nennen
Soll nach Ihrem Auszug renoviert werden, fragen Sie nach den tatsächlich betroffenen Räumen und Bauteilen. Der Hinweis «Es wird renoviert» sagt noch nicht, ob nur einzelne Fenster ersetzt oder sämtliche Räume umgebaut werden. Halten Sie eine vereinbarte Anpassung des Reinigungsumfangs schriftlich fest.
4. Die passende Reinigung beauftragen
Geben Sie die geklärte Raum- und Aufgabenliste an die Reinigungsfirma weiter. Die Offerte sollte erkennen lassen, welche Arbeiten übernommen werden. Wenn Sie einen Teil selbst erledigen, benennen Sie diese Aufteilung ebenfalls. So bleibt bei der Abgabe nachvollziehbar, wer für welchen Bereich zuständig war.
Besenrein nach einer Räumung ist eine eigene Absprache
Auch in einer Räumungsofferte kann eine besenreine Übergabe stehen. Damit ist der dort vereinbarte Zustand nach dem Entfernen der Gegenstände gemeint. Prüfen Sie getrennt, ob dieser Umfang die Anforderungen Ihrer späteren Wohnungsabgabe erfüllt.
Benötigen Sie zusätzlich eine gründliche Reinigung von Küche, Bad, Fenstern oder weiteren Flächen, sollte diese ausdrücklich vereinbart sein. Eine Umzugsreinigung in Basel kann auf den geklärten Bedarf abgestimmt werden. Welche Vorbereitung vor dem Termin sinnvoll ist, zeigt die Checkliste zur Umzugsreinigung.
Fragen zum richtigen Reinigungsumfang
Muss ich trotz einer Reinigungspauschale noch selbst reinigen?
Das lässt sich aus der Zahlung allein nicht ablesen. Klären Sie anhand Ihrer Vereinbarung mit der Verwaltung, welche Arbeiten durch die Pauschale abgedeckt sind und welche Vorbereitung bei Ihnen bleibt. Fragen Sie bei unklaren Angaben nach einzelnen Räumen und Geräten. Geben Sie den geklärten Umfang anschliessend an die beauftragte Reinigungsfirma weiter.
Was ist sinnvoll, wenn Mietvertrag und Abgabeliste unterschiedliche Angaben enthalten?
Legen Sie beide Unterlagen zusammen und bitten Sie die Verwaltung um eine konkrete Klärung der widersprüchlichen Punkte. Halten Sie die Antwort schriftlich fest, bevor Sie die Reinigung beauftragen. Bleibt eine Forderung strittig, kann eine Mietrechtsberatung die Vereinbarung beurteilen. Eine Reinigungsfirma kann ihren Arbeitsumfang abstimmen, aber den Widerspruch nicht verbindlich für beide Vertragsparteien entscheiden.
Kann ich auf die Reinigung verzichten, wenn nach meinem Auszug renoviert wird?
Leiten Sie das nicht allein aus der angekündigten Renovation ab. Fragen Sie, welche Räume und Bauteile betroffen sind und in welchem Zustand Sie die übrigen Bereiche übergeben sollen. Eine einzelne Erneuerung kann andere Anforderungen offenlassen als ein vollständiger Umbau. Lassen Sie eine vereinbarte Anpassung des Reinigungsumfangs schriftlich festhalten.
Ersetzt eine Abnahmegarantie die Klärung der Abgabeanforderungen?
Nein. Die ausdrücklich vereinbarte Abnahmegarantie von Räumprofi betrifft die Qualität der beauftragten Reinigungsarbeiten. Sie erweitert eine begrenzte Reinigung nicht automatisch auf weitere Flächen. Vergleichen Sie deshalb zuerst die Anforderungen Ihrer Abgabe mit den Räumen und Arbeiten in der Offerte. Ergänzungen sollten vor Ihrer Zusage geklärt werden. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber «Abnahmegarantie und vereinbarter Umfang» genauer.
Reinigung passend zur Abgabe anfragen
Senden Sie Räumprofi die Adresse, Zimmerzahl, den Abgabetermin und die gewünschten Reinigungsarbeiten. Nennen Sie auch, wenn einzelne Räume ausgenommen sind oder Sie bestimmte Arbeiten selbst übernehmen. Auf dieser Grundlage lässt sich der Umfang Ihrer Offerte festlegen.
Herausgeber: Räumprofi Sari, Oberwil BL.
